AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber, nachfolgend AG genannt, und der inwebco GmbH, nachfolgend inwebco genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Etwaige anderslautende Bedingungen des AG gelten, auch wenn sie in der Auftragsbestätigung genannt sein sollten, nur dann, wenn eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch inwebco erfolgt.

2. Die inwebco GmbH erbringt ihre Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragsbestätigung an inwebco werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss anderslautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen anerkannt, ohne dass es einer ausdrücklichen Zustimmung bedürfte. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

§2 Angebote und Preise

1.  Sämtliche Angebote der inwebco GmbH sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum, soweit nicht anders angegeben. Erst durch den schriftlichen Hinweis auf die Verbindlichkeit des Angebots von inwebco bzw. einer Anzahlung werden diese für inwebco und den AG verbindlich. Konzeptionelle Änderungen und Erweiterungen des Funktionsumfangs nach erfolgter Beauftragung werden getrennt behandelt und berechnet. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Steuern.

2. Skonto oder Rabatt werden nur nach Absprache gewährt.

3. Als Zahlungsweise wird die Zahlung per Rechnung akzeptiert. Änderungen und Ergänzungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die inwebco zustande.

4. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Vertragsabschluss geltende Preisvereinbarung.

5. Die von inwebco erbrachten Arbeiten nach Zeitaufwand werden grundsätzlich gerundet auf 15 Minuten abgerechnet. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistungen der inwebco GmbH auf Basis der innerhalb der Zeiterfassung oder im Ticketsystem dokumentierten Arbeitseinheiten. Die Abrechnung erfolgt nach Arbeitseinheiten von 15 Minuten. Angebrochene Arbeitseinheiten werden voll berechnet.

§3 Vertragsabschluss

1. Für die Ausführung eines Auftrages gelten die in der Auftragsbestätigung sowie in den hier vorliegenden AGB gemachten Angaben. Der AG kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem AG innerhalb dieser Frist die bestellte bzw. in Auftrag gegebene Arbeit zugesandt bzw. übergeben wird.

2. Die in einer Auftragsbestätigung und im versehenen Auftrag genannten Termine und Bestimmungen sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Sie können nicht einseitig ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der AG zu vertreten hat, Ausfallszeiten entstehen, wird der damit verbundene Mehraufwand dem AG in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch inwebco zu vertreten ist.

3. Mit Zustandekommen eines Wartungsvertrags verpflichtet sich der AG ausschließlich inwebco für Änderungen bzw. Erweiterungen des Wartungsobjektes zu beauftragen. inwebco verpflichtet sich das zur Verfügung gestellte Material unverändert und ohne Beschädigung nach Beendigung des Auftrags an den AG zurückzugeben.

§4 Mitwirkungspflichten

1. Der AG unterstützt inwebco bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial, Arbeitsplätzen, Entwicklungsinfrastruktur sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des AG dies erfordern. Der AG wird inwebco hinsichtlich der von inwebco zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2. Der AG stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

3. Sofern sich der AG verpflichtet hat, inwebco im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-,Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der AG diese inwebco umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom AG überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der AG die hierfür anfallenden Kosten. Der AG stellt sicher, dass inwebco die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

4. Der AG hat ihm obliegende Mitwirkungshandlungen oder -pflichten unentgeltlich, vollständig und so rechtzeitig zu erbringen, dass inwebco die auszuführende Leistung unverzüglich bzw. innerhalb der vereinbarten Fristen oder Termine erbringen kann. Nicht termingerechte Lieferung vereinbarter Vorleistungen kann zum Verschieben des Abgabetermins führen. Der AG wird entsprechend darauf hingewiesen. Dies kann auch in mündlicher Form geschehen.

§5 Fristen, Abnahme, Verzug, Untersuchungspflicht und Abnahme

1. Verbindliche Liefertermine und -fristen bedürfen der gesonderten Vereinbarung und werden gemeinsam von inwebco und AG festgelegt. Im Falle höherer Gewalt, einem anderen für inwebco unabwendbaren Umstand auch, wenn ein derartiges Ereignis bei einem Nachunternehmer von inwebco eintritt oder einer in die Risikosphäre des AG fallenden Behinderung verlängern sich die Liefertermine und -fristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. eines angemessenen Zuschlags für die Wiederaufnahme der Leistung.

2. Erbrachte Leistungen sind nach Erbringung mit einer Frist von 7 Tagen zu untersuchen und etwaige Beanstandungen anzuzeigen. Erklärt der Kunde nicht fristgerecht die Abnahme, gilt mit Ablauf der Frist von 7 Tagen die Leistung als abgenommen, es sei denn der Kunde hat schriftlich dargelegt, welche konkreten Mängel zu beseitigen seien.

§6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

1. inwebco stellt dem AG die im individuellen Kundenvertrag nebst Anlagen vereinbarten Leistungen zu den in den Anlagen genannten Tarifen und Gebühren in Rechnung. Die Rechnungen der inwebco GmbH sind sofort, ohne Abzüge und mit Rechnungseingang beim AG zur Zahlung fällig. Sämtliche abgegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der in diesem Moment gültigen Mehrwertsteuer. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von inwebco.

2. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der dokumentierten Arbeitszeit jeweils am Monatsende in Teilrechnungen, bei Abnahme durch den Kunden im laufendem Monat oder – soweit eine Abnahme der Natur dieser Leistung widerspricht – nach Erbringung der Leistung.

3. Während eines Zahlungsverzugs des AG kann inwebco vom Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit an Zinsen von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne besonderen Nachweis als Entschädigung verlangen. inwebco behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges geltend zu machen. Ist der AG mehr als zwei Monate mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, kann inwebco den Vertrag fristlos kündigen. inwebco ist darüber hinaus berechtigt im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als zwei Monaten das System zu sperren und alle Leistungen einzustellen.

4. Sollten bis zur Ausführung und auch während der Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem AG rechtzeitig mitgeteilt. Dem AG wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und inwebco zurückzutreten.

§7 Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Angebots- und/oder Vertragsphase erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Dies gilt auch für vereinbarte Abweichungen von den Zahlungsbedingungen und Höhe gewährter Skonti.

§8 Werbeerlaubnis

inwebco ist berechtigt, den Namen des AG, eine Projektbeschreibung sowie Logo, Bildmaterial etc. von der Leistung – sofern diese der (Fach-) Öffentlichkeit zugänglich ist oder war – im Rahmen der Firmenwerbung in jeglicher Form als Referenz zu nutzen.

§9 Abwerbungsverbot 

1. Der AG verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeiter der inwebco GmbH abzuwerben, ohne Zustimmung der inwebco GmbH einzustellen zu beauftragen oder sonst wie mittelbar oder unmittelbar in Anspruch zu nehmen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen.

2. Übernimmt der AG die Rolle einer Leadagentur und ist inwebco im Auftrag des AG für einen Kunden des AG tätig, erstreckt sich das Abwerbungsverbot auch auf entsprechende Kunden des AG. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag zwischen inwebco und dem AG und nicht zwischen inwebco und dem entsprechenden Kunden des AG besteht. In diesem Fall hat der AG sicher zu stellen, dass eine entsprechende Vereinbarung zum Abwerbungsverbot zwischen dem AG und dem Kunden, für den inwebco im Auftrag des AG tätig ist, festgelegt wird.

§10 Nutzung durch Dritte

1. Der AG ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der AG ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

2. Eine Nutzung der Leistungen und Dienste der inwebco durch Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der AG hat keinen Anspruch darauf, dass inwebco die Nutzung durch Dritte gestattet. Verstößt der AG gegen diese Pflicht, kann inwebco das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

§11 Gewährleistung und Haftung

1. Die von inwebco erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des AG zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der AG stellt inwebco von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die Anspruch auslösende Leistung von inwebco auf den, vom AG zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.

2. Mängel an den Leistungen von inwebco müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet inwebco bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

3. inwebco übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Für die Rechtmäßigkeit und Gesetzeskonformität der Inhalte ist der AG allein verantwortlich. inwebco haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen. Sie garantiert weder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch deren Freiheit von Rechten Dritter.

4. inwebco haftet nicht für Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen anderer AG von inwebco eintreten.

5. Bei Ausfall von Netzdiensten wegen einer Störung, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von inwebco liegt, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

6. Die Gewährleistung für Programme und Web-Seiten, die inwebco für den AG erstellt, erfolgt nach Wahl von inwebco durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos, kann der AG verlangen, dass das für die Programmierarbeiten vereinbarte Entgelt herabgesetzt wird oder der Vertrag in diesem Punkt rückgängig gemacht wird. Für Programme oder Webseiten, die geändert, erweitert oder beschädigt wurden, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war.

7. inwebco haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des AG ordnungsgemäß auf den Server übertragen werden. Davon muss sich der AG nach Abschluss überzeugen. Bevor die Webseiten im Netz freigeschaltet werden bzw. nach Aktualisierungen, hat der AG in diese Einsicht zu nehmen und gegenüber inwebco schriftlich innerhalb einer Woche sein Einverständnis zur Freischaltung zu geben. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den AG selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch inwebco ausgeschlossen. inwebco haftet nicht bei technischen Ausfällen. Dies beinhaltet den Datentransfer im Netz sowie Defekte am Server.

§12 Urheberrechte

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Webseiten stehen inwebco zu. Hat inwebco Grafik oder Bildmaterial des Layouts selbst erstellt oder geschaffen, so bleiben die dazu notwendigen Hilfsmittel (Entwürfe, Fotonegative etc.) im Eigentum von inwebco. Wurde inwebco Material in irgendeiner Form durch den AG selbst zur Herstellung der Webseiten zur Verfügung gestellt, so versichert der AG, dass er Inhaber der Urheberrechte an dem zur Verfügung gestellten Material ist der ihm die Nutzung dieser Urheberrechte vom Berechtigten eingeräumt wurde.

§13 Nutzungsrecht

Der AG nutzt die von inwebco erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein.

§14 Zusatzbestimmungen

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den AG, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des AG oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der AG hat sich bei Erhalt der Leistung davon zu überzeugen, dass die von inwebco gefertigten Leistungen unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch inwebco nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung.

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Für eventuell entstehende Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für Arnsberg.Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch soweit das deutsche Recht auf dieses verweist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Nicht anzuwenden sind jedoch internationale Verweisungsnormen.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein, werden die Vertragsteile einvernehmlich eine gültige bzw. wirksame Bestimmung ersatzweise festlegen, welche der ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung hat keine Auswirkung auf Gültigkeit bzw. Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung.

Stand 21.11.2017